Zwischen dem registrierten Nutzer der Plattform

– im Folgenden Auftraggeber genannt –
und der
Airgreets Service GmbH
Gärtnerplatz 1
80469 München
– im Folgenden Auftragnehmer genannt –

wird folgender Dienstvertrag geschlossen:

 

§ 1 Allgemeine Pflichten und Berechtigungen des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer übernimmt im Auftrag des Auftraggebers die Abwicklung der Tätigkeiten, die zur Kurzzeitvermietung des unten in § 3 beschriebenen Objektes notwendig sind.

(2) Der Auftragnehmer vertritt die Interessen des Auftraggebers und nimmt die in § 2 aufgeführten Aufgaben wahr. Dazu ist er mit diesem Vertrag berechtigt und verpflichtet.

(3) Die Vertragspartner stellen klar, dass der Auftraggeber Vermieter des Objektes ist, insbesondere auch im Verhältnis zur Kurzzeitvermietungsplattform (vgl. § 2 (1) a. i) und zu den Gästen des Vermieters. Der Auftragnehmer ist lediglich Dienstleister der Auftraggebers, den dieser einschaltet, um seine Pflichten gegenüber der Kurzzeitvermietungsplattform und den Gästen zu erfüllen.

§ 2 Einzeltätigkeiten des Auftragnehmers

(1) Aus § 1 resultieren im Detail die folgenden Pflichten des Auftragnehmers: a. Vor Ankunft der Gäste:

i. Erstellung oder Aktualisierung eines Profils und Wohnungsinserates im Namen des Auftraggebers auf der Kurzzeitvermietungsplattform https://www.airbnb.de („Kurzzeitvermietungsplattform”). Im Fall der erstmaligen Profilerstellung für den Auftraggeber akzeptiert der Auftragnehmer insbesondere auch die Nutzungsbedingungen der Kurzzeitvermietungsplattform. Der Auftraggeber ist sich dessen bewusst und verpflichtet sich, die Nutzungsbedingungen einzuhalten. Weitere Kurzzeitvermietungsplattformen sind nicht Vertragsbestandteil. Sollte der Auftraggeber eine Vermietung des Objektes über zusätzliche Plattformen wünschen, so ist dies gesondert zu vereinbaren.

ii. Mit der Erstellung des Profils oder Wohnungsinserates wird ein Vertrag ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und der Kurzzeitvermietungsplattform geschlossen („Nutzungsvertrag”). Bei dem Vertragsschluss fungiert der Auftragnehmer ausschließlich als Vertreter des Auftragsgebers; er wird hierdurch nicht selbst Vertragspartner.

iii. Mit Abschluss dieses Vertrages räumt der Auftraggeber dem Auftragnehmer das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die Wohnungsinserate und Profile des Auftraggebers im Rahmen des Dienstvertrages zu nutzen, insbesondere diese zum Abrufen, Speichern und als Grundlage zur weiteren Bearbeitung zu nutzen. In dem für die Nutzungen nach dem vorstehenden Satz erforderlichen Umfang darf das Material auch durch den Auftragnehmer bearbeitet, vervielfältigt und sonst genutzt oder verwertet werden. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer hiermit auch explizit das Recht ein, die Wohnungsinserate oder Teile davon außerhalb der Kurzzeitvermietungsplattform zu Marketingzwecken zu verwenden, auch in bearbeiteter Form.

iv. Der Auftragnehmer prüft nicht, ob die vom Auftraggeber für die Wohnungsinserate und Profile überlassenen Inhalte (Informationen, Texte, Fotos, Videos usw.) Rechte Dritter verletzen. Der Auftraggeber ist für die Zulässigkeit der Nutzung und Veröffentlichung der von ihm überlassenen Inhalte selbst verantwortlich, sowie dafür, dass diese keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere in persönlichkeitsrechtlicher, urheberrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht. Der Auftraggeber ist insbesondere dafür verantwortlich, dass er Inhaber der übertragenen
Rechte ist, dass es ihm möglich ist, die vorgenannten Rechte wirksam einzuräumen und dass die Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer hiermit von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Auftraggeber eingestellten Inhalte gegen den Auftragnehmer geltend machen. Vorstehende Freistellungspflicht besteht nicht, soweit der Auftraggeber die Verletzung nicht zu vertreten hat. An den seitens des Auftragnehmers erstellten Inhalten oder Bearbeitungen erwirbt der Auftraggeber keine Nutzungsrechte.

v. Verwaltung des Kalenders mit den Verfügbarkeiten des Objektes für die Kurzzeitmiete nach Absprache mit dem Auftraggeber.

vi. Der Auftragnehmer übernimmt die Preisgestaltung inkl. Anpassung der nächtlichen Rate und Reinigungsgebühr auf Basis verschiedener Faktoren, wie erwarteter Nachfrageänderung aufgrund von Veranstaltungen, saisonalen Effekten, Zeitpunkt der Verfügbarkeit und Wohnungseigenschaften. Der Auftraggeber kann einen Mindestpreis pro Nacht bestimmen. Der Auftragnehmer garantiert ausdrücklich keine Mindesteinnahmen oder, dass überhaupt Einnahmen generiert werden.

vii.Der Auftragnehmer übernimmt die Auswahl der Buchungseinstellungen des Profils bzw. des Wohnungsinserates. Standardmäßig können Buchungen spätestens zwei Tage vor Anreisetag vom Gast getätigt werden. Erfolgt eine kurzfristigere Anfrage so liegt es im Ermessen vom Auftragnehmer, diese aufgrund der Kurzfristigkeit abzulehnen. Grundsätzlich liegt die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung einer Buchung im Ermessen des Auftragnehmers unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers.

viii. Der Auftragnehmer übernimmt die Auswahl der potentiellen Gäste nach einem strengen von ihm definierten Kriterienkatalog. Zu den Kriterien zählen insbesondere, dass potentielle Gäste eine Verifizierung auf der Kurzzeitvermietungsplattform vorweisen müssen und die Hausregeln aktiv bestätigen.

ix. Durchführung der Gästekommunikation sowie Beantwortung von allgemeinen Gästeanfragen im Auftrag des Auftraggebers. Sollte der Auftragnehmer bestimmte Fragen zur Wohnung oder Umgebung nicht beantworten können, wendet er sich an den Auftraggeber. Der Auftragnehmer garantiert keine Antwortzeiten bzw. -raten, ist jedoch bemüht, Anfragen schnellstmöglich zu beantworten. Ebenso garantiert er kein Erreichen von Statistiken in Profilen, wie Antwortrate, Anzahl der Sterne bei Gäste-Bewertungen, etc. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Auftragnehmer die Gäste zu Zwecken der Recherche und des Marketings kontaktiert.

x. Abstimmung des Zeitpunktes der Schlüsselübergabe. Die standardmäßigen Check-in-Zeiten liegen zwischen 15-20 Uhr am Anreisetag und werden entsprechend im Profil angezeigt. Der
Auftragnehmer wartet ab dem ausgemachten Zeitpunkt des Check-ins maximal 60 Minuten im Objekt. Danach hat der Auftragnehmer das Recht, einen anderen Ort für die Schlüsselübergabe zu bestimmen (bspw. im Büro des Auftragnehmers). Der Auftragnehmer gewährleistet keine Check-ins vor 15 Uhr. Entsprechende Anfragen von Gästen darf der Auftragnehmer nach freiem Ermessen ablehnen. Können die Gäste nicht zu den im Profil angegebenen bzw. den ihnen kommunizierten Check-in- Zeiten zwischen 15-20 Uhr am Objekt sein, so liegt es ebenfalls im Ermessen des Auftragnehmers, die Schlüsselübergabe an einem anderen Ort für die Schlüsselübergabe zu bestimmen (bspw. im Büro des Auftragnehmers) oder die Buchung abzulehnen bzw. zu stornieren. In allen Fällen hat der Auftragnehmer das Recht, dem Gast Extraaufwand beim Check-in in Rechnung zu stellen.

b. Während des Aufenthaltes von Gästen:

i. Durchführung der letzten Handgriffe zur Vorbereitung des Objektes auf die Ankunft der Gäste. Darunter fallen folgende Tätigkeiten:

1. Frisch Beziehen des Bettes

2. Organisation und Vorbereitung eines Begrüßungspaketes für Gäste 3. Herrichten der Gästehandtücher

ii. Erläuterung der wichtigsten Informationen zum Objekt wie bspw. Wlan- Passwort, Schlüsselrückgabe, etc. über die Kurzzeitvermietungsplattform.

iii. Beantwortung von allgemeinen Gästeanfragen.

iv. Der Auftragnehmer schließt folgende Dinge ausdrücklich aus, d.h. folgende Dinge sind keine Pflichten des Auftragnehmers:

1. Behebung von Problemen an der Einrichtung, wie z.B.nicht funktionierendes Internet, Wasserprobleme, Heizungsprobleme, etc.

2. Besorgung von fehlenden Einrichtungsgegenständen, die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Aufnahme in das Profil genannt (vgl. § 6) und im Profil angegeben wurden

3. Beseitigung von Problemen, die durch den Auftraggeber verursacht wurden, z.B. mangelnde Sauberkeit

4. Beseitigung von bereits vor der Kurzzeitvermietung bestehenden Schäden

c. Nach Abreise der Gäste:

i. Reinigung des Objektes, d.h. im Detail:

1. Durchlüften

2. Tische und Arbeitsflächen in der Küche reinigen

3. Leeren der Mülleimer

4. Staubsaugen der Wohnung

5. Bodenreinigung (nass wischen) in Küche und Bad

6. Reinigung der Toiletten

7. Reinigung der Nasszelle

8. Durchführung des Abwasches

ii. Die vom Auftragnehmer durchgeführte Reinigung beinhaltet explizit nicht:

1. Fensterreinigung

2. Backofenreinigung

3. Kühlschrankreinigung

4. Schrank-Innenreinigung

5. Terrassen-/Balkonreinigung

6. Teppichreinigung

7. Möbelbehandlung

8. Gartenarbeiten

9. Schimmelbeseitigung

10. Weißen von Wänden und Porzellan

11. Industriereinigung, inkl. Verrücken von Möbeln o.ä.

12. Waschen der Bettwäsche, Handtücher oder anderer Wäsche

iii. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer nicht alle im Objekt befindlichen Gegenstände nach der Abreise von Gästen überprüfen kann. Die Kontrolle des Verwaltungsgegenstandes ist daher beschränkt auf die maximal zehn vom Antraggeber genannten Objekte, die er beim Onboarding angegeben hat.

iv. Im Falle eines Schadens an den zehn vom Auftraggeber genannten Objekte, die er beim Onboarding angegeben hat, verursacht von Gästen oder der im Zusammenhang mit der Kurzzeitvermietung des Objektes aufgetreten ist, übernimmt der Auftragnehmer stellvertretend für den Auftraggeber die Kommunikation mit Gast und Kurzzeitvermietungsplattform. Bei Rückfragen wendet sich der Auftragnehmer an den Auftraggeber. Hierbei übernimmt der Auftragnehmer die folgenden Aufgaben:

1. Kommunikation mit dem Gast

2. Mitteilung des Schadens an die Kurzzeitvermietungsplattform

3. Versuch der Abwicklung über die Gastgebergarantie der Kurzzeitvermietungsplattform

Der Auftragnehmer handelt hier ausschließlich als Vertreter des Auftraggebers; eine Garantie oder sonstige Haftung für den Schaden wird
nicht übernommen. Dies gilt explizit auch für Abnutzungsschäden, die durch Gästeaufenthalte entstehen.

(2) Die in § 2 (1) genannten Einzeltätigkeiten werden je nach Notwendigkeit von Montag bis Freitag zwischen 09:30Uhr-18:30Uhr und Samstag sowie Sonntag zwischen 15:00Uhr-17:00Uhr durchgeführt. Die Geschäftszeiten, in den der Auftragnehmer die unter § 2 (1) a. x genannten Tätigkeiten durchführt sind die folgenden: Montag bis Sonntag 15:00 Uhr – 20:00 Uhr.

(3) Tätigkeiten, die hier nicht genannt sind, sind kein Bestandteil dieses Vertrages, können aber ggf. gegen ein gesondert zu vereinbarendem Honorar beim Auftragnehmer beauftragt werden.

§ 3 Objekt des Dienstvertrages

Objekte des Dienstvertrages sind die Wohnungen / die Häuser, die der Auftraggeber im Airgreets-Login-Bereich hinzufügt.

§ 4 Leistungserbringung, Subunternehmer

(1) Für die Abwicklung der unter § 2 aufgeführten Tätigkeiten werden grundsätzlich beim Auftragnehmer beschäftigte Arbeitskräfte eingesetzt.

(2) Sollten die unter § 2 aufgeführten Tätigkeiten nicht ohne die Zuhilfenahme von Drittanbietern erbracht werden können, so kann der Auftragnehmer nach eigenem Ermessen Drittanbieter beauftragen.

(3) Der Auftraggeber ist insbesondere damit einverstanden, dass der Auftragnehmer Reinigungsdienstleister in die in § 2 aufgeführten Tätigkeiten einbindet und den Reinigungsdienstleistern zu diesem Zweck den Namen und die Adresse des Auftraggebers weitergibt. Der Auftragnehmer wird die Reinigungsdienstleister zur
Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verpflichten. Es gilt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, verfügbar unter http://airgreets.de/datenschutzerklaerung oder http://airgreets.com/datenschutzerklaerung.

§ 5 Vertragsbeginn und Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt mit seiner Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien und wird für ein Jahr geschlossen. Wird der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr.

(2) Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Jede Kündigung muss bedarf der Textform, um wirksam zu sein. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.

(4) Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, so sind für alle bereits angenommen Buchungsanfragen, die Servicegebühren an den Auftragnehmer zu entrichten.

§ 6 Mithilfepflichten und Verantwortlichkeit des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer angemessen zu unterstützen und alle zur ordnungsgemäßen Erbringung der Vertragsleistungen notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, insbesondere alle notwendigen oder bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer insbesondere alle für Erstellung oder Aktualisierung eines des und Wohnungsinserates erforderlichen Informationen in Textform zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass sämtliche von ihm gemachten Vorgaben und die von ihm bereitgestellten Informationen und Inhalte richtig und vollständig sind und den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für Rechtsverletzungen, die auf Vorgaben, Informationen oder Inhalten des Auftraggebers beruhen.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer zwei Schlüsselsätze für das Objekt kostenlos innerhalb von fünf Werktagen nach Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen, damit dieser seine Pflichten erfüllen kann, d.h. all diejenigen Örtlichkeiten betreten kann, die zur Erfüllung seiner Pflichten notwendig sind. Sollte der Auftraggeber Teile des Objekts abschließen und den Gästen nicht zur Verfügung
stellen wollen, so dürfen sich in diesen Räumen keine für den Auftragnehmer notwendigen Dinge gelagert sein. Auch der Auftragnehmer betritt diese Räumlichkeiten in diesem Fall nicht. Es ist vorgesehen, dass der Auftragnehmer diese Schlüsselsätze für die Dauer des Vertrages behält. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Funktionsfähigkeit der Schlüssel vor Übergabe sicherzustellen. Dies gilt insbesondere für nachgemachte Schlüssel. Der Auftragnehmer bietet keinen Service zum Nachmachen von Schlüsseln an. Nach Vertragsende werden dem Auftraggeber beide Schlüsselsätze unverzüglich zurückgegeben. Für vorsätzliche oder fahrlässige Verluste oder Schäden der Schlüssel haftet der Auftragnehmer.

(3) Der Auftraggeber verlässt seine Wohnung vor jeder Verfügbarkeit in einem aufgeräumten und sauberen Zustand. Beispiele dafür sind gereinigte Waschbecken, Dusch- und Badewannen, Toiletten, abgestaubte Oberflächen, ein sauberer Kühlschrank, keine herumliegende Kleidung, aufgeräumtes Besteck, etc. Der Auftragnehmer reinigt die Wohnung grundsätzlich nur nach Gästeaufenthalten, nicht davor. Sollte eine Reinigung durch den Auftragnehmer vor einer Buchung/Gästeaufenthalt nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich sein, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Reinigung vorzunehmen und dem Auftraggeber in Rechnung (20€/h, aber mindestens 40€) zu stellen. Sollte der Auftragnehmer aufgrund der Kurzfristigkeit mit angemessenem Aufwand keine Reinigung mehr vor der Ankunft der Gäste durchführen können, so ist der Auftragnehmer für die Sauberkeit der Wohnung bei der Übergabe an die Gäste nicht verantwortlich.

(4) Die notwendigen Reinigungsgeräte wie Staubsauger, Wischmopp mit Taschenfixierung, Eimer, Handschuhe und Reinigungsmittel sowie eine ausreichende Menge Toilettenpapier und Handseife für die bevorstehenden Kurzzeitvermietungen stellt der Auftraggeber zur Verfügung.

(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Klingel am Haus sowie die Wohnungstüre mit seinem Nachnamen bzw. dem Namen zu beschriften, unter dem die Inserate laufen, sodass der Auftragnehmer als auch Gäste die Wohnungstüre problemlos finden können.

(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dass alle im Wohnungsprofil angegebenen Geräte vorhanden und funktionsfähig sind. Der Auftragnehmer ist nicht für die Reparatur oder Instandsetzung der Einrichtung bzw. Geräte verantwortlich. Sollten diese während des Gästeaufenthalts nicht funktionieren, so ist es die Pflicht des Auftraggebers, die Funktionsfähigkeit wiederherzustellen, z.B. durch die Beauftragung von Handwerkern. Beispiele hierfür sind das Fehlen von Gegenständen wie Föhn oder Bügeleisen, die im Profil angegeben sind, nicht funktionierendes Internet, nicht funktionierendes Warmwasser, Strom, Heizung o.ä.
Der Auftragnehmer kann dem Gast in diesem Falle lediglich standardisierte Hilfe in Form von vorgefertigten Nachrichten anbieten. Ein Beispiel hierfür ist die Zusendung der Zugangsdaten oder die Empfehlung, den Router neu zu starten, bei Internet- Problemen. Der Auftragnehmer leistet in diesen Fällen keine Vor-Ort-Hilfe und sorgt nicht für die Besorgung fehlender Gegenstände.

(7) Der Auftraggeber ist für die Ausstattung der Wohnung verantwortlich. Diese muss der Anzahl der angebotenen Schlafplätze entsprechen. Hierbei geht es insbesondere um Geschirr, Besteck, Sitzplätze und Platz in der Wohnung.

(8) Der Auftraggeber nimmt keine Buchungen selbständig an oder lehnt diese ab und kommuniziert nicht eigenständig mit Gästen. Der Auftraggeber ist einverstanden, die Profile und Wohnungsinserate lediglich anzuschauen, nicht aber Einstellungen oder Angaben selbst zu verändern. Feedback zum Profil kann dem Auftragnehmer gerne schriftlich mitgeteilt werden. Der Auftraggeber stellt dadurch sicher, dass die Kommunikation der Gäste ausschließlich durch den Auftragnehmer geschieht und dadurch einheitlich ist. Der Auftraggeber kann sich jederzeit an den Auftragnehmer wenden, damit bestimmte Inhalte über den Auftragnehmer an Gäste kommuniziert werden.

(9) Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Objekt am ersten Tag der Verfügbarkeit ab 11Uhr verfügbar ist. Ausnahmen müssen eine Kalenderwoche vorher kommuniziert werden.

(10) Sollten angenommene Buchungen/Gästeaufenthalte nicht durchgeführt werden können, weil die Voraussetzungen in den Abschnitten (1) – (9) vom Auftraggeber nicht erfüllt wurden, so versucht der Auftragnehmer die mit der Buchung in Zusammenhang stehenden Gäste anderweitig unterzubringen und fordert die entstandenen Kosten, mindestens aber €400,00, mit der nächsten Rechnung vom Auftraggeber ein. Die Unterbringungskosten für die anderweitige Unterbringung gemäß vorstehendem Satz dürfen höchstens des zweifache der Unterbringungskosten im Objekt des Auftraggebers betragen. Ob eine Buchung nicht durchgeführt werden kann, liegt im Ermessen des Auftragnehmers unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers. Bei Beschwerden durch den Gast, weil die Voraussetzungen in den Abschnitten (1) – (8) vom Auftraggeber nicht erfüllt wurden, kann der Auftragnehmer nach eigenem Ermessen unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers den Mietpreis reduzieren.

(11) Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer monatlich, aber mindestens eine Woche im Voraus die Verfügbarkeit des Objektes zur Kurzzeitvermietung mit. Hierbei hat der
Auftraggeber zu beachten, dass er am letzten Tag der angegebenen Verfügbarkeit erst ab 17 Uhr Anspruch auf die Erledigung der unter § 2 Abs. 1c gelisteten Tätigkeiten hat und die Wohnung erst dann für seine Rückkehr bereit ist.

(12) Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die Zugangsdaten zu den Profilen der Vermittlungsplattformen und sonstige Profilinformationen (insbesondere Emailadresse, Passwörter) an Dritte weiterzugeben.

(13) Der Auftraggeber hat zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keine anderen Dienstverträge zur Kurzzeitvermietung des Objektes abgeschlossen und verpflichtet sich, während der Laufzeit dieses Vertrages keine anderen Auftragnehmer mit der Kurzzeitvermietung des Objektes zu beauftragen.

(14) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von etwaigen Ansprüchen Dritter, auch öffentlicher Stellen, frei und ersetzt dem Auftragnehmer alle Schäden und Aufwendungen, die dem Auftragnehmer durch einen Verstoß des Auftraggebers gegen die Verpflichtungen nach Abs. (1) bis (13) entstehen, es sei denn, der Auftraggeber hat den Verstoß nicht zu vertreten.

(15) Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit der Kurzzeitvermietung des Objektes ausschließlich selbst verantwortlich, insbesondere in bauordnungsrechtlicher und mietvertragsrechtlicher Hinsicht. Der Auftragnehmer prüft nicht und ist auch nicht verpflichtet zu prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen zur Kurzzeitvermietung des Objektes, insbesondere in bauaufsichtsrechtlicher und mietvertragsrechtlicher Hinsicht, vorliegen.

(16) Mit Vertragsschluss übernimmt der Auftragnehmer insbesondere keine Garantie dafür, dass diese Voraussetzungen vorliegen.

(17) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer gegebenenfalls von sämtlichen Ansprüchen einschließlich der Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung frei, die von dritter Seite oder öffentlichen Stellen wegen einer unzulässigen oder rechtswidrigen Kurzzeitvermietung des Objektes gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, es sei denn, der Auftraggeber hat die Rechtsverletzung nicht zu vertreten.

§ 7 Vergütung

(1) Der Auftragnehmer erhält für seine Tätigkeiten eine Vergütung in Höhe von 25% der Bruttomieteinnahmen des Auftraggebers durch die Kurzzeitvermietung des Objekts.

(2) Die zusätzlich von den Gästen gezahlte Reinigungsgebühr steht vollumfänglich dem Auftragnehmer zu, um die Endreinigung nach jedem Gast durchzuführen.

(3) Die Bruttomieteinnahmen des Auftraggebers durch die Kurzzeitvermietung des Objekts gehen zunächst auf das Konto des Auftragnehmers und werden zu Beginn des neuen Monats gesammelt und abzüglich der Kosten des Dienstes und der Reinigungsgebühr auf das Konto des Auftraggebers überwiesen.

(4) Zu Beginn des Folgemonats erhält der Auftraggeber eine detaillierte Rechnung mit der Übersicht über seine Bruttomieteinnahmen und die Kosten des Dienstes.

§ 8 Mängel, Nacherfüllung, Minderung

(1) Der Auftraggeber ist sich dessen bewusst, dass der Auftragnehmer gegenüber den Reinigungsdienstleistern Mängel der Reinigungsleistungen innerhalb von 48 Stunden nach Rückkehr des Auftraggebers in das Objekt melden muss. Andernfalls stehen dem Auftragnehmer gegen die Reinigungsdienstleister keine Ansprüche zu.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich daher, dem Auftragnehmer Mängel der Reinigungsleistungen innerhalb von 24 Stunden nach seiner Rückkehr in das Objekt zu melden, damit der Auftragnehmer den Reinigungsdienstleister fristgerecht kontaktieren kann.

§ 9 Haftung und Verjährung

(1) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer unbeschränkt.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht,
deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen kann (Kardinalspflicht). Bei Verletzung einer Kardinalspflicht ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der vertraglichen Vergütung des Auftragnehmers für die letzten 12 Monate vor der Verletzung.

(3) Die Haftung auf Grund des Produkthaftungsgesetzes und anderer zwingender gesetzlicher Regelungen bleibt unberührt.

(4) Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden am oder im Objekt oder Schadensersatzansprüche Dritter verursacht durch Mieter/Gäste.

(6) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer Mängel und Schäden am und im Objekt unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Rückkehr des Auftraggebers in das Objekt, mitzuteilen.

(7) Ansprüche des Auftraggebers wegen leichter Verletzung einer Kardinalpflicht beträgt ein Jahr, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht erlangt hat.

§ 10 Änderungen der AGB

Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Vertragsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Der Auftragnehmer hat dieses Recht nur, wenn die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Auftragnehmers für den Auftraggeber zumutbar ist. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber die Änderungen spätestens 6 Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform mit. Ist der Auftraggeber mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann er diesen widersprechen. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber in der Änderungsmitteilung sowohl auf sein Widerspruchsrecht hin als auch darauf, dass die Änderung als genehmigt gilt, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 1 Monat ab Zugang der Änderungsmitteilung in Schriftform widerspricht.

§ 11 Datenschutz

Die Daten des Auftraggebers werden vom Auftragnehmer vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt lediglich zum Zwecke der Vertragsabwicklung und auf Basis einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung. Nach Vertragsende werden die Daten des Auftraggebers nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.

(2) Mündlich Nebenabreden bestehen nicht.

(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.

(4) Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz des Auftragnehmers.